Der Austritt aus dem Verein muss der Geschäftsstelle schriftlich angezeigt werden. Er kann unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres erfolgen.
- Die Kündigung im Januar, Februar und März wird wirksam am 30. Juni.
- Die Kündigung in April, Mai und Juni wird wirksam am 30. September.
- Die Kündigung in Juli, August und September wird wirksam am 31. Dezember.
- Die Kündigung in Oktober, November und Dezember wird wirksam am 31. März.